zusätzliche Entlastungs- und Betreuungsleistungen
Bei einem Pflegegrad stehen Ihnen zusätzlich Entlastungs- bzw Betreuungsleistungen nach § 45 SGB XI zu.
Ist der Pflegebedürftige in seiner Alltagskompetenz erheblich eingeschränkt, z. B. bei demenzbedingten Ausfällen, geistiger Behinderung oder psychischer Erkrankung, kann man die oben genannte Leistung erhalten .
Seit 2017 erhält jeder Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad Entlastungs- und Betreuungsleistungen in Höhe von 125 €.