häusliche Krankenpflege /Haushaltshilfe
Die Haushaltshilfe bzw. häusliche Krankenpflege kann in Anspruch genommen werden mit oder ohne Pflegegrad.
Die häusliche Krankenpflege wird auf Verordnung des Arztes erbracht und bedarf einer Zuzahlung, sofern sie nicht von der gesetzlichen Zuzahlungspflicht befreit sind.
Die Haushaltshilfe kann auch ohne Verordnung des Arztes auf eigene Rechnung erbracht werden. Die Kosten hierfür erfragen Sie im Büro.